Beim Bieterverfahren wird der Kaufpreis einer Immobilie nichtvorgegeben, sondern anhand der Kaufangebote der Interessenten ermittelt.
Nach Eingang der Kaufgebote kann der Verkäufer ein Gebot annehmen. Er ist dazu aber nicht verpflichtet. Er muss auch nicht an den Höchstbietenden verkaufen.
Entscheidend für den Verkaufsabschluss sind für den Verkäufer vielmehr ein für ihn passendes Angebot und die nachgewiesene Zahlungsfähigkeit des Käufers.
Grundstücke und Immobilien, die wir im Bieterverfahren anbieten, werden von uns im Abstimmung mit dem Verkäufer meist für eine bestimmte Zeit inseriert. In dieser Zeit können sich Kaufinteressenten mithilfe des Exposés und bei Vor-Ort-Besichtigungen ein genaues Bild von der Immobilie machen, um ein Angebot abzugeben. Angebote müssen schriftlich abgegeben werden.
Sollte es zu einer Reservierung bzw. zu einem Vertragsabschluss kommen, wird vorher ein aktueller Bonitätsnachweis benötigt. Sind mehrere Angebote eingegangen, können die Verkaufsverhandlungen aufgenommen werden.
Bis der Kaufvertrag beurkundet ist, bleiben die Angebote unverbindlich.
Das einzige Risiko für den Bieter besteht darin, dass er die Immobilie ggf. nicht erhält. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn er von einem anderen Interessenten überboten wird oder wenn sich der Verkäufer für einanderes Angebot entscheidet bzw. doch vom Verkauf absieht, weil z.B. für ihn kein passendes Angebot abgegeben worden ist.